1. Liquiditätshilfen
Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite sowie die Kredite der L-Bank (u.a. Liquiditätskredit).
Unter folgenden Links finden Sie weitergehende Informationen zu diesem Thema:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Darlehen handelt, die in Zusammenarbeit mit Ihrer Hausbank beantragt werden. Wir empfehlen Ihnen daher sich unmittelbar mit Ihrer Hausbank in Verbindung zu setzen und die Finanzierungsmöglichkeiten in Ihrem Einzelfall zu besprechen.
2. Direktzuschuss / Soforthilfe Corona
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Wer wird gefördert?
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und (zt gemeinnützige) Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.
Was wird gefördert?
Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden. Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind daher nicht förderfähig!
Wie wird gefördert?
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen. Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, die anhand der Regelungen der KMU-Definition der EU erfolgt. Hilfestellung bietet das Benutzerhandbuch KMU-Definition.
Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Anträge dürfen nur von Unternehmen gestellt werden, die noch keine vergleichbare Hilfe des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes für eine möglicherweise in einem anderen Bundesland oder in Baden-Württemberg bestehende Betriebsstätte beantragt oder erhalten haben. Die Anträge sind in diesem Zusammenhang von dem Hauptsitz des Unternehmens zu stellen.
Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und über das Online-Portal an die jeweilig zuständige Kammer zu übermitteln.
WICHTIG: Die Beantragung der Soforthilfe hat durch Sie persönlich zu erfolgen. Hintergrund ist, dass im Rahmen des Antragsverfahrens eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss, in der Sie bestätigen, dass Sie in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage sind oder innerhalb der nächsten 3 Monate kommen werden bzw. nicht mit den vorhandenen liquiden Mitteln in der Lage sein werden, in den nächsten drei Monaten die kurzfristigen Verbindlichkeiten (bspw. Mieten, Kredite, Leasing, etc.) zu begleichen.
Die Antragsformulare können Sie unter nachfolgendem Link abrufen:
Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/